Digitale Unterweisungen effizienter gestalten
Firmen müssen im Arbeitsschutz unterschiedliche rechtliche Bestimmungen und Pflichten einhalten. Dazu gehört, das Team systematisch und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen sowie auszubilden. Dieser Pflicht wird schon teilweise in Form von Online-Unterweisungen auf digitalem Weg nachgegangen. Mit unserer in Deutschland entwickelten Software “Logistik Assistent” bieten wir Ihnen die digitale Unterweisung samt aller Vorteile an.
Unterweisung: Web-Manager & APP
Die Unterweiser*innen (Teamleader, Sicherheitsbeauftragte) können flexible, komplexe Unterweisungen selbst im Logistik Assistent Web-Manager erstellen. Nach der Einrichtung der Software kann man sich eine Art der Unterweisung aus der Liste aussuchen, diese dementsprechend anpassen (wenn notwendig) und an einen oder mehrere Mitarbeitende mit einem Klick versenden.
Direkt nach der Anmeldung am Smartphone oder Tablet wird über das App-Menü ein Text sichtbar, der signalisiert, dass es eine unbearbeitete Unterweisung gibt. Der Text bleibt so lange stehen, bis die Person die Unterweisung bearbeitet oder der*die Unterweiser*in sie gelöscht hat.
Die Rechtslage zur digitalen Unterweisung
Im Zusammenhang mit der digitalen Unterweisung stellen sich viele die Frage, ob eine komplett digital durchgeführte Unterweisung, abgesehen von Themen, wo persönlich gefordert wird (z. B. Gefahrstoffe), gesetzlich zulässig ist?
Die digitale Unterweisung ist gemäß der DGUV Regel 100-001 lediglich als ergänzendes Angebot zu erforderlichen Präsenz-Unterweisungen vorgesehen. Ähnlich wie bei Präsenz-Unterweisungen, müssen auch Online-Unterweisungen akkurat dokumentiert und rechtlich abgesichert sein.
Eine uneingeschränkte Rechtssicherheit für digitale Unterweisungen existiert derzeit noch nicht. Dennoch kann für die Anwender und Unternehmen eine relative Rechtssicherheit gewährleistet werden, wenn das Unternehmen folgende Maßnahmen ergreift:
– Transparente Begründung dafür, warum zusätzlich zu Präsenz-Unterweisungen elektronische Angebote für die Mitarbeiter eingeführt wurden.
– Detaillierte Dokumentation der Unterweisungen.
– Regelmäßige Überprüfung des Lernerfolgs durch digitale Unterweisung seitens des Unternehmens.
-Nachweis, dass die Online-Unterweisungen nachweislich den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen verbessern.
– Kontinuierlicher Austausch zwischen Unterweisern und Unterweisenden über die Inhalte der digitalen Maßnahmen durch Feedback-Mechanismen.