Digitale Zeiterfassung

“Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen.” (Quelle BAG)”

Digitale Zeiterfassung

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 sind Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, eine systematische digitale Zeiterfassung in ihren Unternehmen einzuführen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil Mitte September 2022 entschieden, dass Unternehmen in Deutschland verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.

Die Bundesregierung hat aber dafür noch keine Änderung in dem Arbeitsgesetz verabschiedet, daher gilt dies noch nicht als Pflicht, jedoch nehmen Politiker sich dem Thema an, deswegen kann es keinem Unternehmen schaden, Vorreiter in dem Thema Zeiterfassung zu sein – vor allem, weil unsere App „Logistik Assistent“ diese Funktionalität mit digitalisiert und für unsere Kunden kostenfrei ist.

Unternehmen, die noch kein Zeiterfassungssystem nutzen, sollten schon jetzt mit der Evaluierung und der Auswahl möglicher Lösungen beginnen und sich mit den Auswirkungen auf den Betrieb befassen. Sonst möglicherweise, wenn das Gesetz geändert wird, wird es zu wenig Zeit für die Auswahl passender Systeme, für eine Pilotphase und für die Kommunikation mit den Mitarbeitern geben.

Digitaler Lieferschein mit integrierten Zeiterfassung

Mit der Umsetzung unseres digitalen Lieferscheines können Sie automatisch die Zeiterfassung digitalisieren. (mehr über unseren digitalen Lieferschein erfahren Sie hier)

Die integrierte Zeiterfassung in unserer Anwendung lässt Sie Ihr Personal besser planen und kann dazu beitragen, zeitnah bei Arbeitszeitüberschreitungen entgegenzuwirken. Weiterhin können erfasste Zeiten über Schnittstellen an das Lohn- oder Personalbüro übergeben werden.

Digitale Zeiterfassung
Beispiel der digitalen Zeiterfassung eines Fahrers/ Fahrerin im Logistik Assistent. Je nach Industrie können wir die Felder umbenennen, ergänzen oder entfernen.

Digitale Zeiterfassung in der Praxis

  • Zeiterfassung = Arbeitsbeginn, Arbeitsende
  • Pausenzeiten
  • Bereitschaftszeit
  • Logik Prüfungen unter Einbeziehung der durchgeführten Arbeiten/ Aufträge

Mit der Funktion Arbeitszeiterfassung lassen sich die Arbeitsstunden sehr einfach kontrollieren. Dadurch ist die Arbeit transparent und effektiv – die Mitarbeiter müssen keine komplizierten Formulare ausfüllen. 


Arbeitszeiterfassung in der Baubranche

Die BST Media spezialisiert sich in der Baulogistik seit 2016 und bietet Ihnen den digitalen Lieferschein für Betonpumpen, Betonfahrmischer sowie Schüttgüter Fahrzeuge. Im weiteren Teil erfahren Sie sowohl, welche Unternehmen uns schon vertraut haben, in dem sie unsere Anwendung umgesetzt haben, und lesen Sie mehr über die anderen Funktionalitäten der App in der Bauindustrie. 

Betonförderung und Transportbeton → hier 

Schüttgüter → hier


Arbeitszeiterfassung in der Abfallwirtschaft

Die Erfahrung in der Digitalisierung der Abfallwirtschaft sammeln wir seit 2019. Auch hier steht der digitale Lieferschein mit der zusätzlichen Funktionalität zur Erfassung der Arbeitszeiten zur Verfügung.


Arbeitszeiterfassung in der Lebensmittelindustrie 

2017 hat die BST Media den ersten Kunden in der Branche gewonnen. Unser Logistik-Assistent hat die Herausforderung der Kunden angenommen und stellt ein unverzichtbares Werkzeug dar. Ob Obstlieferant, Gemüsehändler oder Event-Lieferant, mit uns finden Sie den perfekten Partner für den digitalen Lieferschein mit integrierter Zeiterfassung. Ein Praxisbeispiel Video können Sie sich auf unserem YouTube Kanal anschauen


Missverständnisse wegen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Da die Rechtssprache immer kompliziert formuliert wird, gibt es natürlich viele Missverständnisse, ob die digitale Zeiterfassung wirklich Pflicht ist. Wir denken, dass dieser Artikel es klar zusammengefasst hat → “Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: 5 weit verbreitete Missverständnisse”