Digitaler Lieferschein mit integrierter Zeiterfassung
Mit der Umsetzung unseres digitalen Lieferscheines können Sie die Zeiterfassung automatisch digitalisieren.
Die integrierte Zeiterfassung in unserer Anwendung lässt Sie den Personaleinsatz besser planen und kann dazu beitragen, zeitnah bei Arbeitszeitüberschreitungen entgegenzuwirken. Weiterhin können erfasste Zeiten über Schnittstellen an das Lohn- oder Personalbüro übergeben werden.
Digitale Zeiterfassung ist Pflicht?
“Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen.” (Quelle: Bundesarbeitsgericht. 13.09.2022 – 35/22 – Einführung elektronischer Zeiterfassung – Initiativrecht des Betriebsrats)
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